Hinweisgeberschutzgesetz
Seit Dezember 2021 soll ein Schutz für Personen, die darauf hinweisen, dass ein Unternehmen gegen das Unionsrecht verstößt, in den Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden.
Als hinweisgebende Person gilt dabei jemand mit Wissen über Verstöße gegen das Unionsrecht in einem Unternehme, welche bei dem Unternehmen gemeldet werden. Insbesondere werden Personen, die bei dem Unternehmen angestellt sind, durch das Gesetz geschützt.
In Deutschland gilt ab 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Bestimmte Unternehmen sind verpflichtet, eine Meldestelle einzurichten, an die sich die Hinweisgeber wenden können. Für diese internen Meldestellen können auch Dritte beauftragt werden, wobei das Angebot der solvecon gmbh ins Spiel kommt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz:
Hier finden Sie ein Video über das Hinweisgeberschutzgesetz:
Unsere Leistungen
Damit Ihr Unternehmensablauf nicht gestört wird, bieten wir Ihnen Folgendes:
- Erfassung und verschlüsselte Speicherung aller Nachrichten der gesamten Kommunikation
- Prüfung und Kanalisierung der eingehenden Meldungen
- Eingangsbestätigung und weitergehende Kommunikation mit dem Hinweisgeber
- Unterstützung des Unternehmens bei der Planung der erforderlichen Schritte
- Möglichkeit einer schnellen anwaltlichen Erstberatung bei Hinweisen
- Auf Wunsch Planung und Durchführung weiterer Maßnahmen im Rahmen einer Organisationsberatung